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Wunschgemäß übersenden wir nachfolgend Auszüge aus unseren Beförderungsbedingungen hinsichtlich Ausschluss des Maulkorbzwangs für Blindenführ- und Begleithunde sowie Verzicht des Bordpreises für alleinreisende Blinde bei Fahrscheinerwerb im Zug.

Als Ansprechpartner teilen wir Ihnen unsere Anschrift mit:

DB Fernverkehr AG
Kundendialog
Postfach 60 07 49
22207 Hamburg

Telefon:  01805 194195 (12 ct/Min.)
Fax:       01805 194 191
E-Mail:   kundendialog@bahn.de

Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (Gesamtausgabe)
Gültig vom 10. Juli 2006 an Herausgeber:

DB Fernverkehr AG
Stephensonstr. 1
60326 Frankfurt am Main

Zu beziehen bei:

DB Services Technische Dienste GmbH
Druck und Informationslogistik - Logistikcenter -
Kriegsstraße 136
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 938-5965
Telefax: 0721 938-5509
E-Mail: DZD-Bestellservices@bahn.de

Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) 7.3 Tiere

In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen werden.

Des weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen.

Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen (Besondere Personengruppen) 2.3 Alleinreisende Blinde

Alleinreisende Blinde, die bei Antritt der Reise nicht mit einer Fahrkarte versehen sind, haben bei Erwerb einer Fahrkarte in den Zügen statt des Bordpreises nur den Normalpreis unter Berücksichtigung etwaiger an Bord erhältlicher Ermäßigungen zu zahlen. Die Bestimmungen in Nr. 3.9 der BB Personenverkehr bleiben im Übrigen unberührt.