3.1 Zum Stellenwert von elektronischen
Hilfsmitteln
3.1.1 Allgemeines über Hilfsmittel für
Sehbehinderte und Blinde
Eine effektive Hilfe für sehgeschädigte
Menschen setzt einen ganzheitlichen Blick auf deren medizinische,
berufliche, soziale und persönliche Situation voraus. Eine
solche integrative Sichtweise ist im deutschen Reha System
leider noch zu wenig entwickelt, und zwar sowohl seitens der
Beratungsstrukturen als auch seitens der Finanzierung von Maßnahmen.
Es ist einleuchtend, dass EDV Hilfsmittelfirmen
diese Gesamtberatung und betreuung nicht leisten können;
sie haben nicht alle erforderlichen Kompetenzen und handeln
natürlich auch als Wirtschaftsunternehmen mit eigenen
Interessen.
Neben den elektronischen Hilfsmitteln gibt es für
Blinde und Sehbehinderte viele andere technische Hilfsmittel sowie
auch soziale oder organisatorische Maßnahmen, die sich
insgesamt geschickt ergänzen können.
Grundsätzlich sollten Sehbehinderte optische
Hilfsmittel so lange wie möglich bevorzugen, ehe sie zu
elektronischen Hilfsmitteln greifen; denn diese sind handlich,
mobil und vergleichsweise preiswert. Auch eine individuell
optimiert Beleuchtung ist wichtig.
Durch gute Beratung sind oft noch einfache
Problemlösungen möglich, so zum Beispiel eine
verbesserte Bildschirmgestaltung durch spezielle Einstellungen des
vorhandenen Betriebssystems.
In der "Hilfsmittelbroschüre" der Pro
Retina Deutschland e.V. wird ein Überblick über optische,
elektronische und sonstige Hilfsmittel für Sehbehinderte und
Blinde gegeben. Diese Broschüre kann man kostenlos über
www.satis.de/links/05_downloads/Hilfsmittelbroschuere_(Pro
Retina).doc (38
Seiten, 154 KB) oder auch
gegen einen Unkostenbeitrag über die Geschäftsstelle
beziehen:
Pro Retina
e.V., Vaalser Str. 108, 52074 Aachen Tel.:
(02 41) 87 00 18, eMail: pro-retina@t-online.de 3.1.2
Allgemeines über elektronische Hilfsmittel
Die
Computer Technologie bietet wichtige neue Möglichkeiten der
Information und Kommunikation. Dies gilt insbesondere für
Sehbehinderte und Blinde, als Ersatz für gedruckte Medien.
Allerdings ist der PC auf eine visuelle Bedienung hin konzipiert.
Die
besonderen Probleme und Methoden der Bedienung des PC durch
Sehbehinderte und Blinde sind beschrieben in einer Kurzbroschüre
"FIT am Computer" des FIT (Fachausschuss für
Informations- und Telekommunikationssysteme). Man findet diese
Broschüre (15 S., 100 KB) unter dem Direktlink
Der
Zugang zum PC ist für blinde Benutzer nicht leicht: trotz hoher
Anforderungen bezüglich der Bedienung bleibt es ein
unvollständiger Ersatz der normalen visuellen Wahrnehmung. Sind
zum Beispiel Webseiten nicht barrierefrei gestaltet, ist der Zugang
für Blinde fast unmöglich.
Sehgeschädigte
Menschen benötigen wegen des fehlenden Bildschirm-Überblicks
eine hohe Konzentration und Routine bei der Arbeit am PC; das wird
auch künftig kein Hilfsmittel ändern können.
Vor
diesem Hintergrund werden neben Informationen über Angebote und
Tipps zu elektronischen Hilfsmitteln auch Ansprechpartner genannt,
die einen breiteren Rahmen der Rehabilitation abdecken.
3.2
Produktübersichten und Tests zu elektronischen Hilfsmitteln
Neben der hier vorliegenden
Produktübersicht HIMILIS gibt es weitere Zusammenstellungen von
Hilfsmitteln für Sehbehinderte und Blinde mit unterschiedlichen
Zielen und Darstellungsweisen. Nachfolgend sind wichtige
Informationsquellen ergänzend zu HIMILIS aufgeführt.
3.2.1
INCOBS / DIAS
Im
öffentlich geförderten Projekt "INCOBS"
entstanden Testberichte und Produktübersichten über
elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde, z.B.
über Screen Reader, Braillezeilen, Großbildsysteme. Die
Ergebnisse sind auf der Webseite www.incobs.de
zusammengestellt und können von dort herunter geladen werden.
Im
Kapitel 4 von HIMILIS sind zur jeweiligen Produktgruppe führende
Direktlinks auf diese Webseite angegeben.
Die Post-Anschrift lautet:
DIAS GmbH
Neuer Pferdemarkt 1, 20359 Hamburg,
Tel.: 040 / 431 875-0
3.2.2
REHADAT
REHADAT ist
eine umfassende Datenbank zur Rehabilitation Behinderter; dieses
Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation wird öffentlich
gefördert und erscheint beim:
Institut der
deutschen Wirtschaft Köln
Gustav Heinemann Ufer
84-88, 50968 Köln
Tel.
0221/4981-812, E-Mail: info@rehadat.de
In der
Datenbank „Hilfsmittel“ von REHADAT sind auch knapp 1.000
Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen mit
detaillierten Informationen zu finden,
Alle
Informationen können kostenlos unter www.rehadat.de
abgerufen oder auf CD-ROM bestellt werden.
Leider sind in
REHADAT keine Direktlinks auf einzelne Hilfsmittelgruppen möglich;
daher sind in Kapitel 4 von HIMILIS bei den Produktgruppen jeweils
sinnvolle Suchbegriffe für ergänzende Recherchen in REHADAT
genannt.
3.2.3
Internationale Produktübersichten
Eine sehr gute Produktübersicht
wurde schon unter den Adressen im Kapitel 2 genannt:
www.tiresias.org.
Diese Webseite des
Royal National Institute of the Blind (RNIB) in London enthält
eine übersichtliche und vollständige internationale
Zusammenstellung von Firmen und deren Angebot an elektronischen
Hilfsmitteln für Sehbehinderte und Blinde. Auf der Website über
den Link „Devices“ auf den "Index of Manufacturers".
Es ist eine riesige
lohnende "Fundgrube"!
3.2.4
Zeitschriften zu PC-Produkten
Computer Zeitschriften
(PC-Welt, c't, u.a.) sowie die Stiftung Warentest (Zeitschrift TEST)
veröffentlichen Produktinformationen und Testberichte über
PC-Produkte, die auch oft von Sehbehinderten genutzt werden (Scanner,
OCR Software, Soundkarten usw.).
Aber
Vorsicht: die Bedürfnisse von Sehbehinderten und Blinden werden
bei der Bewertung i.d.R. nicht berücksichtigt.
3.3
Tipps zur Arbeit mit dem PC und den PC-Hilfsmitteln 3.3.1
SATIS - eine preiswerte Ergänzung oder Alternative
SATIS (= "Software und Allerlei
Tipps & Tricks zur Informationsverarbeitung für
Sehbehinderte") ist eine Sammlung von über 350 Tipps, den
PC auch ohne teure Zusatzprodukte für Sehbehinderte besser
zugänglich zu machen. Dabei werden die
Einstellungsmöglichkeiten des Betriebssystems und der
Office-Programme genutzt, sowie preiswerte Shareware u.a.
SATIS ist daher
eine Ergänzung und teilweise auch eine Alternative zu den
relativ teuren Produkten der Hilfsmittefirmen, zumal deren Kosten i.
a. nicht von Krankenkassen übernommen werden.
Die Sammlung SATIS gibt es kostenlos
im Internet unter www.satis.de.
Gegen einen Unkostenbeitrag von
10 Euro + Versand kann man aber auch eine Offline-Version auf CD und
eine 120-seitige Übersichtsbroschüre über alle Tipps
beziehen über den Fachbereich Hilfsmittelberatung der Pro
Retina:
Dr. K.
Gerull, Kreuzberger Str. 14, 33619 Bielefeld,
Kontaktformular
3.3.2
Weitere Internetseiten mit PC-Hilfsmitteltipps
Wie beim eben genannten Beispiel
SATIS haben die Blindenverbände oder einzelne kompetente
Personen sehr hilfreiche PC-Tipps auf ihren Webseiten
bereitgestellt. Beispiele:
www.werner-krausse.de
(Hilfsmittelreferent des BBSV)
www.lowvision2.de
(Franz Rebele, ABSV Berlin)
www.blindzeln.de
(viele Foren, nicht nur zu Hilfsmitteln)
Die Adressen und Webseiten der
Verbände folgen weiter unten.
3.3.3
ISCB und DISPLAY
Die Interessengemeinschaft
sehgeschädigter Computer-Benutzer e.V. (ISCB) ist eine
Organisation, die sich speziell der PC-Probleme von Sehgeschädigten
annimmt. Sie gibt eine Zeitschrift heraus (DISPLAY, auf CD oder in
Schwarzschrift erhältlich, mit Software-Beilage) und betreibt
eine eigene Webseite und eine Mailingliste.
Kontakt: Peter Brass
Kissinger
Str. 6, 12157 Berlin
Tel.:
030/79 78 13 01, E-Mail: mail@pbrass.dewww.iscb.de
3.3.4
Mailinglisten
Es
gibt im Internet inzwischen über 100 Mailinglisten allein für
Sehbehinderte und Blinde in Deutschland, davon einige auch für
ganz spezielle PC-Hilfsmittel wie z.B. Screenreader. An solche Listen
können sich die Abonnenten mit ihren aktuellen Problemen mit PC
oder Hilfsmittel wenden und bekommen meist umgehend eine Antwort.
Diese
Mailinglisten für spezielle Hilfsmittel sind im Kapitel 4 von
HIMILIS beim entsprechenden Produkt aufgeführt.
Auch die Pro
Retina hat eine eigene Mailingliste zur Hilfsmittelberatung. Neue
Mitglieder können sich selbst anmelden, indem sie eine leere
Mail schicken an:
pr-ak-hm-subscribe@domeus.de.
Im Fachbereich Hilfsmittelberatung
der Pro Retina kann man Experten für einzelne
Hilfsmittelgruppen auch direkt ansprechen; ihre Anschriften findet
man in den "Gelben Seiten" (Adressen der Pro Retina).
3.3.5
Google und F1
Erstaunlich oft findet man auf der
Suchmaschine www.google.de
eine Hilfe, wenn man Stichworte zu einem bestimmten PC-Problem
eingibt.
Sehr hilfreich ist auch die
Hilfetaste F1, die bei den meisten Programmen verfügbar ist.
3.3.6
Literatur: PC benutzen ohne Maus
Umfangreiche Anleitungen zur
Benutzung des PC durch sehbehinderte und Blinde (für Windows,
Word, Email, Internet usw.) wurden von Doris Hipeli erstellt und
werden über die Webseite
www.ohne-maus.de
als Broschüren oder auf CD,
teilweise auch als Hörbuch zum Verkauf angeboten, leider nicht
ganz billig!
3.4
Institutionen und Verbände mit Hilfsmittelberatung
Nachfolgend sind Adressen von
einigen Institutionen zusammengestellt, deren Angebot sich aber
meist nicht nur auf Hilfsmittel beschränkt. Diese Kontakte und
Informationsanbieter sind aber nützlich, da sie i.d.R. eine
neutrale, umfassende Beratung bieten.
3.4.1
Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
Eine umfassende
Übersicht und Beratung zu elektronischen Hilfsmitteln erhält
man bei den Berufsbildungs bzw. Berufsförderungswerken
(BBW bzw. BFW) für Blinde und Sehbehinderte; manche bieten auch
Einführungskurse an:
Diese
Institutionen sind allerdings vorrangig oder gar ausschließlich
für berufliche (nicht medizinische und soziale) Rehabilitation
zuständig.
Die
Blindenstudienanstalt Marburg (BLISTA) hat neben einem (Blinden )
Gymnasium und einer Blindenbücherei u. a. auch eine gut mit
optischen und elektronischen Hilfsmitteln ausgestattete
Beratungsstelle (RES).
Blista RES
Biegenstr. 22, 35037 Marburg
Tel. 06421 / 606 173 (oder
606-0), Internet: www.blista.de
3.4.2
Blinden- und Sehbehindertenverbände und –vereine
Einen guten
Zugang bieten - als Ansatz der Selbsthilfe - auch die Blinden- und
Sehbehindertenverbände, sowie Institutionen in diesem Bereich:
über deren Homepages (und dann über die dort angegebenen
Links und sogar Link-Sammlungen) kommt man auch an weitere
Firmen-Adressen und deren Angebote.
Hier
die wichtigsten Homepages der Vereine/Verbände:
Homepage
Verein
www.pro-retina.de
Pro
Retina Deutschland e.V.
www.dbsv.org
Dt.
Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
www.dvbs-online.de
Dt.
Verein der Blinden u. Sehbehinderten in Studium u. Beruf
Seit ca. 2001
hat die WVAO (Wiss. Vereinigung für Augenoptik und Optometrie)
ein Fortbildungskonzept für Low-Vision-Optiker entwickelt, durch
das bis Mitte 2005 fast 400 "Anerkannte Fachberater für
Sehbehinderte" entstanden sind. Das Konzept wird noch
weiterentwickelt, die Optiker bilden sich laufend weiter fort. Dabei
wird auch die Verzahnung der Beratung zwischen optischen und
elektronischen Hilfsmitteln verbessert.
Die
Adressliste erfährt man bei der
WVAO
(Wissenschaftliche Vereinigung für Augenoptik und Optometrie)
Geschäftsführer
Herr Hartmut Glaser, Mainzer Str. 176, 55124 Mainz,
Tel.
06131-61 30 61, Email: info@wvao.org
oder
direkt aus dem Internet über www.wvao.org.
Die Liste der spezialisierten Low-Vision-Optiker ist über den
Direktlink
Einen
ortsnahen spezialisierten Optiker vermittelt auch die zuständige
Regionalgruppe der Pro Retina oder der lokale Blindenverein.
3.4.4
Augenkliniken und Augenärzte
Die Klärung
des Befundes und des Verlaufs der Krankheit bzw. Sehbehinderung
erfolgt grundsätzlich durch den Augenarzt. Der Berufsverband der
Augenärzte
Berufsverband
der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Tersteegenstr.
12, 40474 Düsseldorf
Tel.
0211 / 43037-00, Internet: www.augeninfo.de
gibt auf
Anfrage Adressen von Augenärzten weiter, die sich (gemäß
einer Umfrage) besonders um die Belange hochgradig Sehbehinderter
bemühen.
Zunehmend
engagieren sich auch Universitätskliniken im Low Vision Bereich
und richten eigene Abteilungen dafür ein (z.B. Heidelberg,
Tübingen, Berlin, Hamburg, München und Essen). Im Bereich
der elektronischen Hilfsmittel gibt es dort u.a. Bildschirmlesegeräte
und Textlesesysteme, nur selten aber Hilfen für die Arbeit mit
dem PC.
Zahlreiche
Adressen solcher Sehbehinderten-Ambulanzen oder
Low-Vision-Beratungstellen sind in der Broschüre "Sehnot"
zusammengestellt, die man kostenlos erhalten kann über
Initiative
Sehnot
Helga Braz,
Postfach 17 18, 82102 Germering
Die letzte
Ausgabe aus dem Jahre 2000 ist noch vorrätig. Eine Neuauflage
ist für 2005 geplant.
3.4.5
Mobilitätshilfen: IRIS und BOMBS
Hinsichtlich der Hilfsmittel für
Orientierung und Mobilität (Kapitel 4.9) gibt es folgende
Ansprechpartner, die auch ein entsprechendes Training anbieten:
IRIS
(= Institut zur Integration und Rehabilitation Sehgeschädigter
e.V.)
BOMBS
(Berufsverband der Orientierungs- und Mobilitätslehrer)
Ottmar Kappen,
Mannheimer Str. 66, 69198 Schriesheim
Tel.
0 70 00/2 66 27 38, E-Mail: vorstand1@bombs-online.dewww.bombs-online.de
3.5.
Finanzierung der Hilfsmittel 3.5.1
Integrationsamt und Agentur für Arbeit
Wer
elektronische Hilfsmittel im Rahmen seines Arbeitsplatzes bzw. seiner
Berufsausübung oder -ausbildung benötigt, kann mit recht
großzügiger Unterstützung rechnen, d. h. meist
die vollständige Kostenübernahme der beantragten Maßnahme.
Der Antrag läuft über den Arbeitgeber an das
Integrationsamt (früher Hauptfürsorgestelle,
www.integrationsaemter.de)
bzw. über die Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt,
www.arbeitsagentur.de).
3.5.2
Krankenkassen
Der so genannte
Leistungskatalog der Krankenkassen besteht aus dem
Hilfsmittelverzeichnis und den Hilfsmittelrichtlinien.
Die
Hilfsmittelrichtlinien legen fest, wann welches Hilfsmittel wem
zusteht und steht in engem Zusammenhang mit dem
Hilfsmittelverzeichnis, in dem die Produkte selbst und die
erstattungsfähigen Kostensätze aufgeführt sind.
Uns
betrifft vor allem Produktgruppe 7 "Blindenhilfsmittel" (15
S.) und die Produktgruppe 25 "Sehhilfen" (100 S.), inkl.
optischer Hilfsmittel (erhältlich im Verlag Bundesanzeiger oder
über die Behindertenverbände). Auch Produkte, die nicht im
Hilfsmittelverzeichnis enthalten sind, können bei guter
Begründung anerkannt werden. Außerdem gibt es Urteile des
Bundessozialgerichts (BSG), die von übergeordneter Rechtskraft
sind. So stehen zum Beispiel Farbmessgeräte nicht im
Hilfsmittelverzeichnis, müssen aber bei entsprechender
Begründung nach einem BSG-Urteil anerkannt werden.
Nachfolgend
eine Liste relevanter BSG-Urteile:
Datum
Aktenzeichen
Information
BSG
11.1.95
AZ 3
RK 6/95 und 3 RK 7/95 und 3 RK 8/95
Lesesprechgeräte
BSG
17.1.96
AZ 3
RK 38/94
Farberkennungsgerät
BSG
16.4.98
AZ
B 3 KR 6/97 R
40er
Braillezeile
BSG
30.1.01
AZ
B 3 KR 10/00R
Notebook bei BL
nicht über KK
Wer
sich auf solche BSG-Urteile beruft, sollte sich aber vergewissern,
dass die Situation und die Begründung auf seinen eigenen Fall
zutrifft. Die Rechtsabteilung des DBSV gibt regelmäßig
Mitteilungen heraus, in denen auch solche Urteile zitiert und
kommentiert werden.
Die Rechtsabteilung des DBSV hat
in den letzten Jahren über folgende weitere hilfsmittelrelevante
Urteile informiert und diese kommentiert:
Jahrgang 2000: Nr. 2 und 8 zu BSG
"Auswahl des Hilfsmittels"
Jg. 2001: Nr. 8 BSG "Begriff
allgemeiner Gebrauchsgegenstand, Nr. 9 SG Heilbronn "Braillezeile",
Nr. 10 LSG Nds
"Videotext-Lesegerät",
BSG "Notebook"
Jg. 2002: Nr. 13 SG Karlsruhe
"Braillezeile", BSG "technische Neuerungen"
Jg. 2003: Nr. 2 SG Augsburg
"Braillezeile", Nr. 4 BSG und SG Gießen
"Braillezeile", Nr. 10 SG Konstanz
"Braillezeile"
Jg. 2004: Nr. 14 SG Leipzig
"Braillezeile", Nr. 15 SG Berlin "JAWS", Nr. 18
LSG Rheinl.Pfalz "Braillezeile"
Jg. 2005 Nr. 1 BSG "Notebook"
Bei der
Kostenübernahme gibt es zwei unterschiedliche Tendenzen:
Die
Rechtsprechung hat in den letzten Jahren etliche Grundsatzurteile
zugunsten einer besseren Versorgung von Sehbehinderten und Blinden
geschaffen, gerade auch bei elektronischen Hilfsmitteln. Andererseits
gibt es allgemeine Tendenzen zur Verschlechterung von
Sozialleistungen, und dieser Trend wirkt sich auch hier aus.
Dazu Beispiele:
Manche
Krankenkassen haben Preis-Rabatte bei speziellen Herstellerfirmen
ausgehandelt und legen sich auf diese Lieferanten fest. Betroffene
können dann nur bei guter Begründung das Gerät
beanspruchen, das ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Teilweise haben sich
Krankenkassen intern auf Höchstsätze geeinigt, deren Preis
sich an einem sehr billigen Standardprodukt orientiert.
Manchmal werden von den
Krankenkassen auch "gebrauchte" Geräte weitergegeben.
Das kann zum Problem werden, wenn sie nicht mehr dem Stand der
Technik oder den konkreten Bedürfnissen entsprechen.
3.5.3
Sozialamt
In manchen Fällen kann auch
das Sozialamt der zuständige Kostenträger sein, z.B. im
Rahmen der Schulausbildung.
Hier
ist aber i.a. die soziale Bedürftigkeit des Empfängers
nachzuweisen.
Für Fragen im Bereich der
Hilfsmittel-Finanzierung sei auf die "Sozialbroschüre"
der Pro Retina hingewiesen. Diese ist über die Geschäftsstelle
erhältlich (Adresse siehe Kapitel 3.1.1)
3.5.4
Tipp: Online-Shops
Neuerdings verkaufen einige Hilfsmittelhersteller ihre Produkte auch
direkt über das Internet und geben, da die Beratung entfällt,
Preisrabatte. Wir sehen dies als eine zweischneidige Entwicklung,
geben aber als Beispiel folgende Internetseiten an: