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3.1 Zum Stellenwert von elektronischen Hilfsmitteln
3.1.1 Allgemeines über Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde

Eine effektive Hilfe für sehgeschädigte Menschen setzt einen ganzheitlichen Blick auf deren medizinische, berufliche, soziale und persönliche Situation voraus. Eine solche integrative Sichtweise ist im deutschen Reha System leider noch zu wenig entwickelt, und zwar sowohl seitens der Beratungsstrukturen als auch seitens der Finanzierung von Maßnahmen. Es ist einleuchtend, dass EDV Hilfsmittelfirmen diese Gesamtberatung und  betreuung nicht leisten können; sie haben nicht alle erforderlichen Kompe­tenzen und handeln natürlich auch als Wirtschaftsunternehmen mit eigenen Interessen. Neben den elektronischen Hilfsmitteln gibt es für Blinde und Sehbehinderte viele andere technische Hilfsmittel sowie auch soziale oder organisatorische Maßnahmen, die sich insgesamt geschickt ergänzen können. Grundsätzlich sollten Sehbehinderte optische Hilfsmittel so lange wie möglich bevorzugen, ehe sie zu elektronischen Hilfsmitteln greifen; denn diese sind handlich, mobil und vergleichsweise preis­wert. Auch eine individuell optimiert Beleuchtung ist wichtig. Durch gute Beratung sind oft noch einfache Problemlösungen möglich, so zum Beispiel eine verbesserte Bildschirmgestaltung durch spezielle Einstellungen des vorhandenen Betriebssystems. In der "Hilfsmittelbroschüre" der Pro Retina Deutschland e.V. wird ein Überblick über optische, elektronische und sonstige Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde gegeben. Diese Broschüre kann man kostenlos über  www.satis.de/links/05_downloads/Hilfsmittelbroschuere_(Pro Retina).doc
(38 Seiten, 154 KB)
oder auch gegen einen Unkostenbeitrag über die Geschäftsstelle beziehen:
               
                Pro Retina e.V., Vaalser Str. 108, 52074 Aachen
                Tel.: (02 41) 87 00 18, eMail: pro-retina@t-online.de

3.1.2 Allgemeines über elektronische Hilfsmittel


Die Computer Technologie bietet wichtige neue Möglichkeiten der Information und Kommunikation. Dies gilt insbesondere für Sehbehinderte und Blinde, als Ersatz für gedruckte Medien. Allerdings ist der PC auf eine visuelle Bedienung hin konzipiert.

Die besonderen Probleme und Methoden der Bedienung des PC durch Sehbehinderte und Blinde sind beschrieben in einer Kurzbroschüre "FIT am Computer" des FIT (Fachausschuss für Informations- und Telekommunikationssysteme). Man findet diese Broschüre (15 S., 100 KB) unter dem Direktlink

www.satis.de/links/05_downloads/Fit_am_Computer.doc

Der Zugang zum PC ist für blinde Benutzer nicht leicht: trotz hoher Anforderungen bezüglich der Bedienung bleibt es ein unvollständiger Ersatz der normalen visuellen Wahrnehmung. Sind zum Beispiel Webseiten nicht barrierefrei gestaltet, ist der Zugang für Blinde fast unmöglich.

Sehgeschädigte Menschen benötigen wegen des fehlenden Bildschirm-Überblicks eine hohe Konzentration und Routine bei der Arbeit am PC; das wird auch künftig kein Hilfsmittel ändern können.

Vor diesem Hintergrund werden neben Informationen über Angebote und Tipps zu elektronischen Hilfsmitteln auch Ansprechpartner genannt, die einen breiteren Rahmen der Rehabilitation abdecken.

3.2 Produktübersichten und Tests zu elektronischen Hilfsmitteln

Neben der hier vorliegenden Produktübersicht HIMILIS gibt es weitere Zusammenstellungen von Hilfsmitteln für Sehbehinderte und Blinde mit unterschiedlichen Zielen und Darstellungsweisen. Nachfolgend sind wichtige Informationsquellen ergänzend zu HIMILIS aufgeführt.

3.2.1 INCOBS / DIAS

Im öffentlich geförderten Projekt "INCOBS" entstanden Testberichte und Produktübersichten über elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde, z.B. über Screen Reader, Braillezeilen, Großbildsysteme. Die Ergebnisse sind auf der Webseite www.incobs.de zusammengestellt und können von dort herunter geladen werden.

Im Kapitel 4 von HIMILIS sind zur jeweiligen Produktgruppe führende Direktlinks auf diese Webseite angegeben. Die Post-Anschrift lautet: DIAS GmbH Neuer Pferdemarkt 1, 20359 Hamburg, Tel.: 040 / 431 875-0

3.2.2 REHADAT

REHADAT ist eine umfassende Datenbank zur Rehabilitation Behinderter; dieses Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation wird öffentlich gefördert und erscheint beim: Institut der deutschen Wirtschaft Köln Gustav Heinemann Ufer 84-88, 50968 Köln Tel. 0221/4981-812, E-Mail: info@rehadat.de In der Datenbank „Hilfsmittel“ von REHADAT sind auch knapp 1.000 Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen mit detaillierten Informationen zu finden, Alle Informationen können kostenlos unter www.rehadat.de abgerufen oder auf CD-ROM bestellt werden.

Leider sind in REHADAT keine Direktlinks auf einzelne Hilfsmittelgruppen möglich; daher sind in Kapitel 4 von HIMILIS bei den Produktgruppen jeweils sinnvolle Suchbegriffe für ergänzende Recherchen in REHADAT genannt.

3.2.3 Internationale Produktübersichten

Eine sehr gute Produktübersicht wurde schon unter den Adressen im Kapitel 2 genannt: www.tiresias.org.

Diese Webseite des Royal National Institute of the Blind (RNIB) in London enthält eine übersichtliche und vollständige internationale Zusammenstellung von Firmen und deren Angebot an elektronischen Hilfsmitteln für Sehbehinderte und Blinde. Auf der Website über den Link „Devices“ auf den "Index of Manufacturers".

Es ist eine riesige lohnende "Fundgrube"!

3.2.4 Zeitschriften zu PC-Produkten

Computer Zeitschriften (PC-Welt, c't, u.a.) sowie die Stiftung Warentest (Zeitschrift TEST) veröffentlichen Produktinformationen und Testberichte über PC-Produkte, die auch oft von Sehbehinderten genutzt werden (Scanner, OCR Software, Soundkarten usw.).

Zu diesen Zeitschriften gibt es meist auch Internetseiten, z.B.: www.pcwelt.de/tests/ (Marktübersichten und Tests der "PC-Welt") www.heise.de/ct/ (zur PC-Zeitschrift "CT") www.stiftung-warentest.de (zur Zeitschrift "Test")

Aber Vorsicht: die Bedürfnisse von Sehbehinderten und Blinden werden bei der Bewertung i.d.R. nicht berücksichtigt.

3.3 Tipps zur Arbeit mit dem PC und den PC-Hilfsmitteln
3.3.1 SATIS - eine preiswerte Ergänzung oder Alternative

SATIS (= "Software und Allerlei Tipps & Tricks zur Informationsverarbeitung für Sehbehinderte") ist eine Sammlung von über 350 Tipps, den PC auch ohne teure Zusatzprodukte für Sehbehinderte besser zugänglich zu machen. Dabei werden die Einstellungsmöglichkeiten des Betriebssystems und der Office-Programme genutzt, sowie preiswerte Shareware u.a. SATIS ist daher eine Ergänzung und teilweise auch eine Alternative zu den relativ teuren Produkten der Hilfsmittefirmen, zumal deren Kosten i. a. nicht von Krankenkassen übernommen werden. Die Sammlung SATIS gibt es kostenlos im Internet unter www.satis.de. Gegen einen Unkostenbeitrag von 10 Euro + Versand kann man aber auch eine Offline-Version auf CD und eine 120-seitige Übersichtsbroschüre über alle Tipps beziehen über den Fachbereich Hilfsmittelberatung der Pro Retina: Dr. K. Gerull, Kreuzberger Str. 14, 33619 Bielefeld, Kontaktformular

3.3.2 Weitere Internetseiten mit PC-Hilfsmitteltipps

Wie beim eben genannten Beispiel SATIS haben die Blindenverbände oder einzelne kompetente Personen sehr hilfreiche PC-Tipps auf ihren Webseiten bereitgestellt. Beispiele: www.werner-krausse.de (Hilfsmittelreferent des BBSV) www.lowvision2.de (Franz Rebele, ABSV Berlin) www.blindzeln.de (viele Foren, nicht nur zu Hilfsmitteln) Die Adressen und Webseiten der Verbände folgen weiter unten.

3.3.3 ISCB und DISPLAY

Die Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computer-Benutzer e.V. (ISCB) ist eine Organisation, die sich speziell der PC-Probleme von Sehgeschädigten annimmt. Sie gibt eine Zeitschrift heraus (DISPLAY, auf CD oder in Schwarzschrift erhältlich, mit Software-Beilage) und betreibt eine eigene Webseite und eine Mailingliste. Kontakt: Peter Brass Kissinger Str. 6, 12157 Berlin Tel.: 030/79 78 13 01, E-Mail: mail@pbrass.de www.iscb.de

3.3.4 Mailinglisten

Es gibt im Internet inzwischen über 100 Mailinglisten allein für Sehbehinderte und Blinde in Deutschland, davon einige auch für ganz spezielle PC-Hilfsmittel wie z.B. Screenreader. An solche Listen können sich die Abonnenten mit ihren aktuellen Problemen mit PC oder Hilfsmittel wenden und bekommen meist umgehend eine Antwort.

Über den Link

www.bfg-it.de/ake-ml.php?art=99999

findet man die aktuelle alphabetische Liste aller Mailinglisten.

Die im Bereich "Computer" aufgeführten Mailinglisten erreicht man über den Unterlink

www.bfg-it.de/ake-ml.php?art=5.

Diese Mailinglisten für spezielle Hilfsmittel sind im Kapitel 4 von HIMILIS beim entsprechenden Produkt aufgeführt.

Auch die Pro Retina hat eine eigene Mailingliste zur Hilfsmittelberatung. Neue Mitglieder können sich selbst anmelden, indem sie eine leere Mail schicken an:

pr-ak-hm-subscribe@domeus.de. Im Fachbereich Hilfsmittelberatung der Pro Retina kann man Experten für einzelne Hilfsmittelgruppen auch direkt ansprechen; ihre Anschriften findet man in den "Gelben Seiten" (Adressen der Pro Retina).

3.3.5 Google und F1

 Erstaunlich oft findet man auf der Suchmaschine www.google.de eine Hilfe, wenn man Stichworte zu einem bestimmten PC-Problem eingibt. Sehr hilfreich ist auch die Hilfetaste F1, die bei den meisten Programmen verfügbar ist.

3.3.6 Literatur: PC benutzen ohne Maus

Umfangreiche Anleitungen zur Benutzung des PC durch sehbehinderte und Blinde (für Windows, Word, Email, Internet usw.) wurden von Doris Hipeli erstellt und werden über die Webseite www.ohne-maus.de als Broschüren oder auf CD, teilweise auch als Hörbuch zum Verkauf angeboten, leider nicht ganz billig!

3.4 Institutionen und Verbände mit Hilfsmittelberatung

Nachfolgend sind Adressen von einigen Institutionen zusammengestellt, deren Angebot sich aber meist nicht nur auf Hilfsmittel beschränkt. Diese Kontakte und Informationsanbieter sind aber nützlich, da sie i.d.R. eine neutrale, umfassende Beratung bieten.

3.4.1 Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke

Eine umfassende Übersicht und Beratung zu elektronischen Hilfsmitteln erhält man bei den Berufsbildungs  bzw. Berufsförderungswerken (BBW bzw. BFW) für Blinde und Sehbehinderte; manche bieten auch Einführungskurse an:

AnschriftTelefon
BBW Chemnitz, Flemmingstr. 8, 09116 Chemnitz 0371/3344-0
BFW Düren, Karl Arnold Str. 132-134, 52349 Düren 02421/598 0
BFW Halle, Bugenhagenstr. 30, 06110 Halle 0345/1334-0
BFW Heidelberg, Bonhoefferstr. 1, 69123 Heidelberg 06221/88 0
BBW Soest, Hattroper Weg 55, 59494 Soest 02921/684190
BBW Nikolauspflege Stgt., Am Kräherwald 271, 70193 Stuttgart 0711/6564 0
BFW Würzburg, Helen Keller Str. 5, 97209 Veitshöchheim 0931/9001 0

Die Internet- und E-Mail-Adressen der BBW und BFW sind zusammengestellt unter www.incobs.de/adressenundlinks/bildung.php.

Diese Institutionen sind allerdings vorrangig oder gar ausschließlich für berufliche (nicht medizinische und soziale) Rehabilitation zuständig.

Die Blindenstudienanstalt Marburg (BLISTA) hat neben einem (Blinden ) Gymnasium und einer Blindenbücherei u. a. auch eine gut mit optischen und elektronischen Hilfsmitteln ausgestattete Beratungsstelle (RES). Blista RES Biegenstr. 22, 35037 Marburg Tel. 06421 / 606 173 (oder 606-0), Internet: www.blista.de

3.4.2 Blinden- und Sehbehindertenverbände und –vereine


Einen guten Zugang bieten - als Ansatz der Selbsthilfe - auch die Blinden- und Sehbehindertenverbände, sowie Institutionen in diesem Bereich: über deren Homepages (und dann über die dort angegebenen Links und sogar Link-Sammlungen) kommt man auch an weitere Firmen-Adressen und deren Angebote.

Hier die wichtigsten Homepages der Vereine/Verbände:

Homepage Verein
www.pro-retina.de Pro Retina Deutschland e.V.
www.dbsv.org Dt. Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
www.dvbs-online.de Dt. Verein der Blinden u. Sehbehinderten in Studium u. Beruf
www.medizin forum.de/bfs Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V.
www.iscb.de Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computer-Benutzer e.V.

3.4.3 Low-Vision-Optiker

Seit ca. 2001 hat die WVAO (Wiss. Vereinigung für Augenoptik und Optometrie) ein Fortbildungskonzept für Low-Vision-Optiker entwickelt, durch das bis Mitte 2005 fast 400 "Anerkannte Fachberater für Sehbehinderte" entstanden sind. Das Konzept wird noch weiterentwickelt, die Optiker bilden sich laufend weiter fort. Dabei wird auch die Verzahnung der Beratung zwischen optischen und elektronischen Hilfsmitteln verbessert.

Die Adressliste erfährt man bei der WVAO (Wissenschaftliche Vereinigung für Augenoptik und Optometrie) Geschäftsführer Herr Hartmut Glaser, Mainzer Str. 176, 55124 Mainz, Tel. 06131-61 30 61, Email: info@wvao.org oder direkt aus dem Internet über www.wvao.org. Die Liste der spezialisierten Low-Vision-Optiker ist über den Direktlink

www.wvao.org/pages/open_news/anerkannte_fachberater/sehbehinderte/

zugänglich.

Einen ortsnahen spezialisierten Optiker vermittelt auch die zuständige Regionalgruppe der Pro Retina oder der lokale Blindenverein.

3.4.4 Augenkliniken und Augenärzte

Die Klärung des Befundes und des Verlaufs der Krankheit bzw. Sehbehinderung erfolgt grundsätzlich durch den Augenarzt. Der Berufsverband der Augenärzte Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Tel. 0211 / 43037-00, Internet: www.augeninfo.de gibt auf Anfrage Adressen von Augenärzten weiter, die sich (gemäß einer Umfrage) besonders um die Belange hochgradig Sehbehinderter bemühen.

Zunehmend engagieren sich auch Universitätskliniken im Low Vision Bereich und richten eigene Abteilungen dafür ein (z.B. Heidelberg, Tübingen, Berlin, Hamburg, München und Essen). Im Bereich der elektronischen Hilfsmittel gibt es dort u.a. Bildschirmlesegeräte und Textlesesysteme, nur selten aber Hilfen für die Arbeit mit dem PC.

Zahlreiche Adressen solcher Sehbehinderten-Ambulanzen oder Low-Vision-Beratungstellen sind in der Broschüre "Sehnot" zusammengestellt, die man kostenlos erhalten kann über Initiative Sehnot Helga Braz, Postfach 17 18, 82102 Germering Die letzte Ausgabe aus dem Jahre 2000 ist noch vorrätig. Eine Neuauflage ist für 2005 geplant.

3.4.5 Mobilitätshilfen: IRIS und BOMBS

Hinsichtlich der Hilfsmittel für Orientierung und Mobilität (Kapitel 4.9) gibt es folgende Ansprechpartner, die auch ein entsprechendes Training anbieten:

IRIS (= Institut zur Integration und Rehabilitation Sehgeschädigter e.V.)

Bachstr. 79-81, 22083 Hamburg

Tel. 0 40/2 29 30 26, Email: iris-ev@hamburg.de

BOMBS (Berufsverband der Orientierungs- und Mobilitätslehrer) Ottmar Kappen, Mann­­heimer Str. 66, 69198 Schriesheim Tel. 0 70 00/2 66 27 38, E-Mail: vorstand1@bombs-online.de www.bombs-online.de

3.5. Finanzierung der Hilfsmittel
3.5.1 Integrationsamt und Agentur für Arbeit

Wer elektronische Hilfsmittel im Rahmen seines Arbeitsplatzes bzw. seiner Berufsausübung oder -ausbildung benötigt, kann mit recht großzügiger Unterstützung rechnen, d. h. meist die vollständige Kostenübernahme der beantragten Maßnahme. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber an das Integrationsamt (früher Hauptfürsorgestelle, www.integrationsaemter.de) bzw. über die Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt, www.arbeitsagentur.de).

3.5.2 Krankenkassen

Der so genannte Leistungskatalog der Krankenkassen besteht aus dem Hilfsmittelverzeichnis und den Hilfsmittelrichtlinien.

Die Hilfsmittelrichtlinien legen fest, wann welches Hilfsmittel wem zusteht und steht in engem Zusammenhang mit dem Hilfsmittelverzeichnis, in dem die Produkte selbst und die erstattungsfähigen Kostensätze aufgeführt sind.

Uns betrifft vor allem Produktgruppe 7 "Blindenhilfsmittel" (15 S.) und die Produktgruppe 25 "Sehhilfen" (100 S.), inkl. optischer Hilfsmittel (erhältlich im Verlag Bundesanzeiger oder über die Behindertenverbände). Auch Produkte, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten sind, können bei guter Begründung anerkannt werden. Außerdem gibt es Urteile des Bundessozialgerichts (BSG), die von übergeordneter Rechtskraft sind. So stehen zum Beispiel Farbmessgeräte nicht im Hilfsmittelverzeichnis, müssen aber bei entsprechender Begründung nach einem BSG-Urteil anerkannt werden.

Nachfolgend eine Liste relevanter BSG-Urteile:


Datum Aktenzeichen Information
BSG 11.1.95 AZ 3 RK 6/95 und 3 RK 7/95
und 3 RK 8/95
Lesesprechgeräte
BSG 17.1.96 AZ 3 RK 38/94 Farberkennungsgerät
BSG
16.4.98 AZ B 3 KR 6/97 R 40er Braillezeile
BSG 30.1.01 AZ B 3 KR 10/00R Notebook bei BL nicht über KK

Wer sich auf solche BSG-Urteile beruft, sollte sich aber vergewissern, dass die Situation und die Begründung auf seinen eigenen Fall zutrifft. Die Rechtsabteilung des DBSV gibt regelmäßig Mitteilungen heraus, in denen auch solche Urteile zitiert und kommentiert werden.

Die Rechtsabteilung des DBSV hat in den letzten Jahren über folgende weitere hilfsmittelrelevante Urteile informiert und diese kommentiert:

Jahrgang 2000: Nr. 2 und 8 zu BSG "Auswahl des Hilfsmittels"

Jg. 2001: Nr. 8 BSG "Begriff allgemeiner Gebrauchsgegenstand, Nr. 9 SG Heilbronn "Braillezeile", Nr. 10 LSG Nds

"Videotext-Lesegerät", BSG "Notebook"

Jg. 2002: Nr. 13 SG Karlsruhe "Braillezeile", BSG "technische Neuerungen"

Jg. 2003: Nr. 2 SG Augsburg "Braillezeile", Nr. 4 BSG und SG Gießen "Braillezeile", Nr. 10 SG Konstanz

"Braillezeile"

Jg. 2004: Nr. 14 SG Leipzig "Braillezeile", Nr. 15 SG Berlin "JAWS", Nr. 18 LSG Rheinl.Pfalz "Braillezeile"

Jg. 2005 Nr. 1 BSG "Notebook"

Bei der Kostenübernahme gibt es zwei unterschiedliche Tendenzen: Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren etliche Grundsatzurteile zugunsten einer besseren Versorgung von Sehbehinderten und Blinden geschaffen, gerade auch bei elektronischen Hilfsmitteln. Andererseits gibt es allgemeine Tendenzen zur Verschlechterung von Sozialleistun­gen, und dieser Trend wirkt sich auch hier aus.
Dazu Beispiele:

Manche Krankenkassen haben Preis-Rabatte bei speziellen Herstellerfirmen ausgehandelt und legen sich auf diese Lieferanten fest. Betroffene können dann nur bei guter Begründung das Gerät beanspruchen, das ihren Bedürfnissen gerecht wird. Teilweise haben sich Krankenkassen intern auf Höchstsätze geeinigt, deren Preis sich an einem sehr billigen Standardprodukt orientiert. Manchmal werden von den Krankenkassen auch "gebrauchte" Geräte weitergegeben. Das kann zum Problem werden, wenn sie nicht mehr dem Stand der Technik oder den konkreten Bedürfnissen entsprechen.

3.5.3 Sozialamt

In manchen Fällen kann auch das Sozialamt der zuständige Kostenträger sein, z.B. im Rahmen der Schulausbildung.

Hier ist aber i.a. die soziale Bedürftigkeit des Empfängers nachzuweisen.

Für Fragen im Bereich der Hilfsmittel-Finanzierung sei auf die "Sozialbroschüre" der Pro Retina hingewiesen. Diese ist über die Geschäftsstelle erhältlich (Adresse siehe Kapitel 3.1.1)

3.5.4 Tipp: Online-Shops

Neuerdings verkaufen einige Hilfsmittelhersteller ihre Produkte auch direkt über das Internet und geben, da die Beratung entfällt, Preisrabatte. Wir sehen dies als eine zweischneidige Entwicklung, geben aber als Beispiel folgende Internetseiten an:

www.marshop.de
www.lightshop.org
www.lowvision-shop.de