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Ärzte: Freiberuflichkeit, Schweigepflicht, Schweigerecht, Honorar Eingereicht durch: Irina Gotzmann am Dienstag, 29. August 2006
Die Petentin bittet, die Freiberuflichkeit der Ärzte sowie die ärztliche Schweigepflicht und das Schweigerecht zu schützen und der Ärzteschaft ein kostendeckendes, leistungsgerechtes Honorar zu garantieren.
Begündung: Nur die transparente Direktabrechnung mit dem Patienten auf der Grundlage der GOÄ kann das Vertrauen zwischen Arzt und Patient aufbauen, welches durch das intransparente Sachleistungsprinzip zerstört wurde. Nur der Erhalt der Freiberuflichkeit der Ärzteschaft garantiert eine hohe Qualität der Patientenversorgung, weil ein freier Arzt ausschließlich seinem Gewissen, der medizinischen Wissenschaft und dem hypokratischen Eid verpflichtet ist. Dazu gehört eine kostendeckende Vergütung der ärztlichen Tätigkeit. Eine weitere Grundlage des verantwortungsvollen ärztlichen Handelns ist der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht und des ärztlichen Schweigerechtes zum Schutze der Patienten. Dieses Verfahren ist der kosteneffizienteste Weg, eine zukunftweisende Lösung für die Gesundheitsreform zu erhalten.
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