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ALG II - Fragen und Antworten

Welche Leistungen bekomme ich zusätzlich zum ALG II?

ALG II - Fragen und Antworten

Welche Leistungen bekomme ich zusätzlich zum ALG II?


Werden auch private Versicherungen bei der ALG-II-Festlegung berücksichtigt?

Ja, vom Einkommen können aber monatlich pauschal 30 Euro für Versicherungen abgesetzt werden. Nachweise sind dazu nicht nötig. Allerdings müssen die Versicherungen etwa des Hausrats "angemessen" sein. Auch hier gibt es für die Frage der Angemessenheit allerdings bisher noch keine offizielle Definition. 

Haben ALG-II-Empfänger Anspruch auf den Sozialtarif der Telekom für das Festnetztelefon?

Sie können den Sozialtarif erhalten, wenn sie aufgrund geringen Einkommens GEZ-befreit sind. Noch steht nicht genau fest, ob bei der GEZ-Befreiung künftig andere Regelungen gelten als bisher.  

Versichert mich die Agentur für Arbeit auch, wenn ich keinen Anspruch auf ALG II habe, weil mein(e) Partner(in) "zu viel" verdient?

Nein. Wer kein ALG II bekommt, wird von der Bundesagentur für Arbeit auch nicht rentenversichert. Jedoch bescheinigt sie Anrechnungszeiten, d.h. die Zeit ohne Leistung zählt bei den für die Rente nötigen Jahren mit, ohne aber die Rente zu erhöhen. Kranken- und Pflegeversicherung können bei Ehepaaren gesichert werden, indem bei der gesetzlichen Kasse eine Familienversicherung beantragt wird. Bei unverheirateten Paaren muss sich der Arbeitslose selbst versichern. Kann wegen dieser Kosten der Lebensunterhalt nicht mehr aus einem Einkommen gedeckt werden, gibt es nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums einen Zuschuss.  

Wird der Übergangszuschlag für den Wechsel vom Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II auch gewährt, wenn aufgrund von Einkommen bzw. Vermögen kein Anspruch auf ALG II besteht?

Nein. Der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn der Betroffene auch ALG-II-Leistungen erhält. Dies ist nicht der Fall, wenn Einkommen und Vermögen die zulässigen Freibeträge übersteigen.  

Wird neben Miete und Heizkosten auch Strom von der Kommune bezahlt?

Nein, übernommen werden nur die Kaltmiete und die Heizkosten. Auch Warmwasser muss der ALG-II-Empfänger selbst bezahlen. Sind die Warmwasser- in den Heizkosten enthalten, werden von letzteren pauschal 18 Prozent abgezogen und 82 Prozent getragen.  

Gibt es Zuschüsse, wenn ein ALG-II-/Sozialgeld-Bezieher eine spezielle, teure Ernährung benötigt?

Ja, monatlich in "angemessener Höhe". Bei der Arbeitsagentur gibt es dafür ein spezielles Formular, das der Hausarzt des Betroffenen ausfüllen muss.  

Ich habe einen 165-Euro-Job. Ab Januar sind beim Arbeitslosengeld II nur noch 15% davon anrechnungsfrei. Kann ich Fahrtkosten absetzen?

Ja. Wer mit dem Auto fährt, kann sechs Cent pro Kilometer geltend machen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die Monatskarte voll absetzen. Langzeitarbeitslose, die jobben, können eine Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro sowie 30 Euro für Versicherungen geltend machen. Die Kfz-Haftpflicht ist in voller Höhe absetzbar.  

zuletzt aktualisiert: 17. August 2004 | 13:26

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