Welche Leistungen bekomme ich zusätzlich
zum ALG II?
ALG II - Fragen und Antworten
Welche Leistungen bekomme ich zusätzlich zum ALG II?
Werden auch private Versicherungen bei der ALG-II-Festlegung berücksichtigt?
Ja,
vom Einkommen können aber monatlich pauschal 30 Euro für Versicherungen
abgesetzt werden. Nachweise sind dazu nicht nötig. Allerdings müssen
die Versicherungen etwa des Hausrats "angemessen" sein. Auch hier gibt
es für die Frage der Angemessenheit allerdings bisher noch keine
offizielle Definition.
Haben ALG-II-Empfänger Anspruch auf den Sozialtarif der Telekom für das Festnetztelefon?
Sie
können den Sozialtarif erhalten, wenn sie aufgrund geringen Einkommens
GEZ-befreit sind. Noch steht nicht genau fest, ob bei der GEZ-Befreiung
künftig andere Regelungen gelten als bisher.
Versichert mich die
Agentur für Arbeit auch, wenn ich keinen Anspruch auf ALG II habe, weil
mein(e) Partner(in) "zu viel" verdient?
Nein.
Wer kein ALG II bekommt, wird von der Bundesagentur für Arbeit auch
nicht rentenversichert. Jedoch bescheinigt sie Anrechnungszeiten, d.h.
die Zeit ohne Leistung zählt bei den für die Rente nötigen Jahren mit,
ohne aber die Rente zu erhöhen. Kranken- und Pflegeversicherung können
bei Ehepaaren gesichert werden, indem bei der gesetzlichen Kasse eine
Familienversicherung beantragt wird. Bei unverheirateten Paaren muss
sich der Arbeitslose selbst versichern. Kann wegen dieser Kosten der
Lebensunterhalt nicht mehr aus einem Einkommen gedeckt werden, gibt es
nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums einen Zuschuss.
Wird der
Übergangszuschlag für den Wechsel vom Arbeitslosengeld zum
Arbeitslosengeld II auch gewährt, wenn aufgrund von Einkommen bzw.
Vermögen kein Anspruch auf ALG II besteht?
Nein.
Der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn der Betroffene auch
ALG-II-Leistungen erhält. Dies ist nicht der Fall, wenn Einkommen und
Vermögen die zulässigen Freibeträge übersteigen.
Wird neben Miete und Heizkosten auch Strom von der Kommune bezahlt?
Nein,
übernommen werden nur die Kaltmiete und die Heizkosten. Auch Warmwasser
muss der ALG-II-Empfänger selbst bezahlen. Sind die Warmwasser- in den
Heizkosten enthalten, werden von letzteren pauschal 18 Prozent
abgezogen und 82 Prozent getragen.
Gibt es Zuschüsse, wenn ein ALG-II-/Sozialgeld-Bezieher eine spezielle, teure Ernährung benötigt?
Ja,
monatlich in "angemessener Höhe". Bei der Arbeitsagentur gibt es dafür
ein spezielles Formular, das der Hausarzt des Betroffenen ausfüllen
muss.
Ich habe einen
165-Euro-Job. Ab Januar sind beim Arbeitslosengeld II nur noch 15%
davon anrechnungsfrei. Kann ich Fahrtkosten absetzen?
Ja.
Wer mit dem Auto fährt, kann sechs Cent pro Kilometer geltend machen.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die Monatskarte voll
absetzen. Langzeitarbeitslose, die jobben, können eine
Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro sowie 30 Euro für Versicherungen
geltend machen. Die Kfz-Haftpflicht ist in voller Höhe absetzbar.